"Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt"
ÜBERSICHT
Ein Managementsystem für Menschenrechte und die Umwelt
Die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung (Human Rights Due Diligence - HRDD) ist ein Managementsystem, das es Unternehmen ermöglicht, ihre menschenrechtlichen Risiken und Auswirkungen proaktiv zu identifizieren und geeignete Massnahmen zu ergreifen, um ihnen zu begegnen. HRDD basiert auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und zielt darauf ab, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte im Zusammenhang mit der eigenen Geschäftstätigkeit und den Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens zu vermeiden und zu begegnen. Dieses Konzept wird zunehmend um UmweItaspekte erweitert und wird heute oft als “Human Rights and Environmental Due Diligence” (HREDD) bezeichnet. Dieser umfassende Ansatz spiegelt die zunehmende Anerkennung der Auswirkungen von Umweltproblemen auf die Menschenrechte wider. Rechtliche Rahmenbedingungen, wie die EU-Richtline über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD), verpflichten Unternehmen zur Umsetzung von HREDD.
Mehr über die sechs Schritte der Sorgfaltsprüfung gemäss UNGPs:
Internationale Standards: UN-Leitprinzipien und OECD-Leitsätze als Referenzrahmen
Die Welt verändert sich rasant und schafft neue Chancen, aber auch Herausforderungen für Unternehmen. Globalisierung, erhöhte Transparenz der Lieferketten, Digitalisierung, veränderte Erwartungen von Verbrauchern und Investoren, der Kampf um Talente und andere Entwicklungen wirken sich auf den künftigen Geschäftserfolg aus.
2011 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights, UNGPs), um Unternehmen in diesem sich wandelnden Umfeld Orientierung zu geben. Seitdem sind die UNGPs der international anerkannte Standard für konkrete Schritte, die Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte und Umweltaspekte unternehmen sollten (menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsprüfung - HREDD). Viele nationale Aktionspläne (NAPs) zu Wirtschaft und Menschenrechten, rechtliche Rahmenbedingungen (z.B. die EU CSDDD, der Schweizer Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI), das deutsche LkSG und der britische Modern Slavery Act), internationale Standards und Initiativen (z.B. die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der UN Global Compact) beziehen sich auf die UNGPs.
Die UNGPs gelten für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, Branche oder ihrem Risikoprofil. Sie umfassen alle internationalen Menschenrechte und beziehen sich auf die gesamte Wertschöpfungskette, inklusive die eigene Geschäftstätigkeit und alle Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens. Es wird nicht erwartet, dass Unternehmen jede einzelne ihrer negativen Auswirkungen vollständig kontrollieren und vermeiden. Sie sollten aber nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte und Umweltaspekte nach Möglichkeit verhindern und bereits eingetretene Auswirkungen angehen und wiedergutmachen.
Ihre Fragen
Aus unserer Erfahrung mit Unternehmen kennen wir die Fragen, die auftauchen, wenn es um die menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsprüfung geht. Klicken Sie auf die Links, um unsere Antworten zu lesen:
Board Member
“Wie setzt man eine Sorgfaltsprüfung um?”
Chief Financial Officer
“Wie sollen wir beginnen?”
Compliance Manager
“Wie können wir mit der zunehmenden Rechtsunsicherheit umgehen?”
Vorteile eines systematischen Ansatzes
Die Umsetzung der Sorgfaltsprüfung gemäss UNGPs ermöglicht es Unternehmen, einen systematischen Ansatz für HREDD zu verfolgen. Dies schafft aus verschiedenen Gründen einen höheren und nachhaltigeren Mehrwert für Unternehmen:
Bessere Compliance und Beitrag zur Einhaltung aktueller und künftiger rechtlicher Anforderungen im Bereich der Sorgfaltspflicht
Als Teil des operativen Risikomanagements werden kostspielige Rechtsstreitigkeiten, Abhilfemassnahmen und Reputationsschäden frühzeitig erkannt und verhindert
Förderung von Vertrauen bei wichtigen Stakeholdern, einschliesslich Geschäftspartnern, Kunden und Investoren, die zunehmend erwarten, dass Unternehmen die Menschenrechte und Umweltstandards achten
Verbesserte Reputation, was sich positiv auf den Markenwert, die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung auswirkt
Höhere Wahrscheinlichkeit, bei öffentlichen Ausschreibungen den Zuschlag zu erhalten, die verantwortungsbewusstes Geschäftsgebaren oder menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltsprüfungen berücksichtigen
Höhere Punktzahl in ESG-Ratings oder Nachhaltigkeitsbenchmarks, was die Reputation und den Zugang zu Kapital verbessert
Strategischer Ansatz zur Verbesserung der sozialen Dimension von ESG
Glaubwürdige Inhalte für die Erstellung eines überzeugenden Nachhaltigkeitsberichts
UMSETZUNG DER SORGFALTSPRÜFUNG
Um die Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards zu gewährleisten, sollten Unternehmen ein Managementsystem mit Prozessen und Richtlinien einführen, die es ihnen ermöglichen, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt proaktiv zu erkennen und zu beheben. Gemäss internationalen Standards, wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), basieren solche Managementsysteme auf einer Grundsatzerklärung, welche das Bekenntnis des Unternehmens zur Achtung der Menschenrechte und relevanter Umweltstandards zum Ausdruck bringt. Die Umsetzung von Sorgfaltsprozessen ermöglicht es, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt frühzeitig zu erkennen und anzugehen, die Themen im Unternehmen einzubetten, Fortschritte zu messen und darüber zu berichten. Die Managementsysteme sollten auch die Beteiligung des Unternehmens an Abhilfemassnahmen sowie Beschwerdemechanismen auf betrieblicher Ebene sicherstellen.
focusright hat einen praktischen Leitfaden für Unternehmen erstellt, der sie dabei unterstützt pragmatische und wirkungsvolle Prozesse zur Umsetzung ihrer Sorgfaltsprüfung zu entwickeln und implementieren – im Einklang mit den UNO-Leitprinzipien und OECD-Leitsätzen.
Grundsatzerklärung
Bekenntnis des Unternehmens zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt
Die Grundsatzerklärung stellt die Basis der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprüfung (HREDD) eines Unternehmens dar. Die UNGPs (Nr. 16) legen folgende Anforderungen an die Erklärung fest:
Arten: Eigenständige HREDD-Grundsatzerklärung oder integriert in andere Unternehmensrichtlinien und Verhaltenskodizes
Verabschiedung: Verabschiedet durch die oberste Führungsebene
Verbreitung: Effektive interne und externe Kommunikation an alle relevanten Stakeholder entlang der gesamten Wertschöpfungskette
Geltungsbereich: Abdeckung der gesamten Wertschöpfungskette (vor- und nachgelagerte Bereiche sowie das Unternehmen selbst)
Inhalt: Spezifizierung der HREDD-Erwartungen des Unternehmens an Mitarbeitende, Geschäftspartner und andere relevante Stakeholder; Bezugnahme auf die relevanten internationalen Menschenrechts- und Umweltstandards; Verpflichtung, besonders gefährdeten Personengruppen besondere Aufmerksamkeit zu schenken und sie zu konsultieren; Zuweisung klarer Verantwortlichkeiten; Verpflichtung zur Umsetzung der Sorgfaltsprüfung im Unternehmen
Umsetzung: Die Grundsatzerklärung sollte sich in allen relevanten betrieblichen Strategien und Verfahren des Unternehmens widerspiegeln
Risiko & Wirkungsanalyse
Identifizieren der wesentlichen Menschenrechtsrisiken und Auswirkungen
Gemäss den UN-Leitprinzipien müssen Unternehmen "tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, in die sie entweder durch ihre eigenen Aktivitäten oder durch ihre Geschäftsbeziehungen verwickelt sein können, identifizieren und bewerten" (UNGP Nr. 18). Die Identifizierung von Risiken und nachteiligen Auswirkungen muss:
Bereiche identifizieren und priorisieren, in denen das Risiko negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte am grössten ist (wesentliche Themen)
Alle international anerkannten Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigen
Alle möglicherweise betroffenen Menschen berücksichtigen
Relevantes internes und externes Menschenrechts-Know-How mit einbeziehen
Wesentliche Menschenrechtsthemen sind die Menschenrechte, die durch die Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen des Unternehmens am stärksten gefährdet sind. Um diese Themen zu identifizieren, muss der Fokus auf das Risiko für die Menschen und nicht für das Unternehmen gelegt werden. Der Schweregrad (UNGP Nr. 24) hängt ab vom:
Ausmass: Schwere der negativen Auswirkung auf ein Menschenrecht
Umfang: Anzahl der betroffenen Personen
Möglichkeit zur Wiedergutmachung: Leichtigkeit, mit der die negative Auswirkung rückgängig gemacht und für die betroffenen Menschen der vorherige Zustand wiederhergestellt werden könnte.
Beendigung, Verhinderung & Abschwächung negativer Auswirkungen
Aktionsplan: Umsetzung von Massnahmen zur Bewältigung der ermittelten Risiken und Auswirkungen
Sobald die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und negativen Auswirkungen identifiziert sind, müssen die Unternehmen die Verantwortung und die Ressourcen für die Umsetzung der Massnahmen der entsprechenden Ebene und Funktion zuweisen. Potenzielle nachteilige Auswirkungen müssen verhindert und gemildert werden, tatsächliche Auswirkungen, die bereits eingetreten sind, müssen behoben werden (UNGP Nr. 19). Falls erforderlich, sollten die Massnahmen entsprechend des Schweregrades und Eintrittswahrscheinlichkeit der festgestellten Auswirkungen priorisiert werden.
Welche Massnahmen zur Behebung einer negativen Auswirkung geeignet sind, hängt davon ab, wie eng die Geschäftstätigkeit des Unternehmens mit der Auswirkung verbunden ist und wie viel Einfluss das Unternehmen auf die Behebung der Auswirkung hat. Das Einflussvermögen bezieht sich auf die Fähigkeit des Unternehmens, die Praktiken des Akteurs, der einen Schaden verursacht, zu ändern. Ein Unternehmen kann auf drei Arten mit einer negativen Auswirkung in Verbindung gebracht werden. Es kann:
Eine Auswirkung direkt durch seine eigene Tätigkeit verursachen
Gemeinsam mit anderen Akteuren zu einer Auswirkung beitragen
Durch seine Geschäftsbeziehungen mit einer Auswirkung verbunden sein
Einbettung
Integration von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Aspekten in bestehende Unternehmensprozesse und -praktiken
Um die Kohärenz zwischen der Verantwortung des Unternehmens für die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt und den verschiedenen Politiken, die seine Tätigkeit leiten, zu gewährleisten, müssen Unternehmen ihre bestehenden Politiken und Prozesse überprüfen und HREDD-Erwägungen in sie einbetten (UNGP Nr. 16). Dazu gehört, ein Governance-System aufzubauen, um die Integration der menschenrechtlicher und umweltbezogener Aspekte zu gewährleisten und die Unterstützung der relevanten Funktionen zu erhalten.
Zu den prozessorientierten Massnahmen zur Einbettung der Menschenrechte und der Umwelt in das Managementsystem gehören z.B:
Erfolgsfaktoren:
Zuweisung klarer Rollen und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der HRDD
Prozesse anpassen, mit Prozessverantwortlichen zusammenarbeiten
Einbindung der relevanten Funktionen
Festlegung einer Roadmap mit Zielen und Massnahmen
Förderung des Verständnisses für menschenrechtsbezogene Themen
Existierende Politiken und Prozesse:
Interne Revision
Personalwesen
Recruitment-Praktiken
Finanzielle oder leistungsbezogene Anreize für das Personal
Beschaffungsprozesse
Lobbying-Praktiken
Monitoring & Kommunikation
Überprüfen der Wirksamkeit der Massnahmen und Berichterstattung über Menschenrechte und Umweltaspekte
Unternehmen müssen die Wirksamkeit der Massnahmen überprüfen, um sicherzustellen, dass die negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte und Umweltaspekte durch die ergriffenen Massnahmen wirksam angegangen werden (UNGP Nr. 20). Das regelmässige Monitoring sollte Folgendes umfassen:
Festlegung geeigneter qualitativer und quantitativer Indikatoren, um Fortschritte zu verfolgen
Konsultation interner und externer Quellen für Rückmeldungen zu den ergriffenen Massnahmen, einschließlich der von den negativen Auswirkungen betroffenen Menschen
Berücksichtigung von besonders gefährdeten oder marginalisierten Interessengruppen
Integration des Monitorings in die relevanten internen und externen Evaluierungsprozesse (z. B. Mitarbeitendenbefragungen, Audits, Lieferantenbesuche)
Unternehmen müssen auch nach aussen über ihre Ergebnisse und Massnahmen kommunizieren, um die Transparenz zu erhöhen und die Rechenschaftspflicht für ihre HREDD-Managementprozesse zu erfüllen (UNGP Nr. 21), z.B. in der Form eines Menschenrechts- oder Nachhaltigkeitsberichts:
Die Kommunikation sollte in einer Form und Häufigkeit erfolgen, die die festgestellten Auswirkungen widerspiegelt und für die verschiedenen Zielgruppen angemessen ist.
Die bereitgestellten Informationen sollten ausreichen, um zu beurteilen, ob die ergriffenen Massnahmen die festgestellten Auswirkungen angemessen berücksichtigen, und sie sollten Vertraulichkeit gewährleisten, um die Informationsquellen bei Bedarf vor Vergeltungsmassnahmen zu schützen.
Beschwerdemechanismus & Abhilfe
Betroffenen den Zugang zu Beschwerdemechanismen und Wiedergutmachung ermöglichen
Wurde eine nachteilige Auswirkung auf die Menschenrechte und Umweltaspekte festgestellt, sollte das Unternehmen für deren Behebung durch rechtmässige Verfahren sorgen oder daran mitwirken (UNGP Nr. 22). Das bedeutet, dass das Unternehmen Einzelpersonen oder Gemeinschaften, die geschädigt wurden, Abhilfe verschaffen sollte.
Zu den verschiedenen Arten von Abhilfemassnahmen gehören Entschuldigungen, Rückerstattungen, Rehabilitierung, finanzielle oder nicht-finanzielle Entschädigungen und Sanktionen (strafrechtlich oder verwaltungsrechtlich, z. B. Geldbussen) sowie die Prävention von zukünftigen Schäden, z. B. durch Nichtwiederholungsgarantien.
Beschwerdemechanismen auf betrieblicher Ebene (UNGP Nr. 29) sind Kommunikationskanäle, die das Unternehmen anbietet oder fördert und die es den Stakeholdern ermöglichen, Bedenken zu äussern oder Rückmeldungen über negative Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf die Menschenrechte und Umweltaspekte zu geben. Sie können eine effektive Möglichkeit für Unternehmen sein, Beschwerden von betroffenen Stakeholdern direkt entgegenzunehmen und Abhilfe zu schaffen.
Beschwerdemechanismen können unterschiedliche Formen haben, sollten aber die in UNGP Nr. 31 genannten Wirksamkeitskriterien erfüllen und folgendermassen gestaltet sein:
Legitim
Zugänglich
Berechenbar
Ausgewogen
Transparent
Rechte-Kompatibel
Eine Quelle kontinuierlichen Lernens
Auf Austausch und Dialog aufbauen
ERSTE SCHRITTE
Verantwortlichkeiten definieren und Expertise ausbauen
Um mit der Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprüfung in Ihrem Unternehmen zu beginnen, übertragen Sie die Verantwortung an einen Mitarbeitenden, der die Leitung der Managementprozesse übernimmt. Stellen Sie die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung und ergreifen Sie die erforderlichen Massnahmen, um das interne Know-how zu stärken und bei Bedarf auf externes Fachwissen zurückzugreifen.
Erste Schritte der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprüfung
Aktuellen Umsetzungsstand der Sorgfaltsprüfung durch eine Gap Anayse ermitteln
Viele Unternehmen haben bereits verschiedene Massnahmen und Prozesse im Zusammenhang mit der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprüfung ergriffen, zum Beispiel im Bereich des Arbeitsschutzes oder der Verhinderung von Diskriminierung oder Kinderarbeit. Ein guter Ausgangspunkt für die Sorgfaltsprüfung ist daher die Durchführung einer Gap Analyse, um zu evaluieren, inwieweit ein Unternehmen die internationalen Standards und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sorgfaltsprüfung bereits erfüllt und auf den bestehenden Prozessen aufzubauen.
Identifizieren der relevanten Bereiche für die Umsetzung der Sorgfaltsprüfung
Die Durchführung einer Bestandsaufnahme der eigenen Geschäftstätigkeit, Wertschöpfungskette und Geschäftsbeziehungen ist die Grundlage für die Ermittlung der potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen auf die Menschenrechte und Umweltaspekte. Dies erlaubt es Ihnen auch festzustellen, welche Informationen dem Unternehmen bereits zur Verfügung stehen und welche zusätzlich benötigt werden.
Auf der Grundlage der Gap Analyse und der Bestandsaufnahme können die relevantesten Massnahmen ermittelt und ein wirksamer Aktionsplan zur Umsetzung einer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprüfung entwickelt werden. focusright hat Tools entwickelt, um Unternehmen mit unserem Fachwissen und unserer praktischen Erfahrung zu unterstützen.