"Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt"
INTERNATIONALE STANDARDS
UN-Leitprinzipien und OECD-Leitsätze als Referenzrahmen
Die Welt verändert sich rasant und schafft neue Chancen, aber auch Herausforderungen für Unternehmen. Globalisierung, erhöhte Transparenz der Lieferketten, Digitalisierung, veränderte Erwartungen von Verbrauchern und Investoren, der Kampf um Talente und andere Entwicklungen wirken sich auf den künftigen Geschäftserfolg aus.
2011 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights, UNGPs), um Unternehmen in diesem sich wandelnden Umfeld Orientierung zu geben. Seitdem sind die UNGPs der international anerkannte Standard für konkrete Schritte, die Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte unternehmen sollten (menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung). Viele nationale Aktionspläne (NAPs) zu Wirtschaft und Menschenrechten, regulatorische Entwicklungen wie der der Schweizer Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI), das deutsche LkSG, der britische Modern Slavery Act, internationale Standards und Initiativen (z.B. die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und der UN Global Compact) beziehen sich auf die UNGPs.
Die UNGPs gelten für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, Branche oder ihrem Risikoprofil. Sie umfassen alle internationalen Menschenrechte und beziehen sich auf die gesamte Wertschöpfungskette, inklusive die eigene Geschäftstätigkeit und alle Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens. Es wird nicht erwartet, dass Unternehmen jede einzelne ihrer negativen Auswirkungen vollständig kontrollieren und vermeiden. Sie sollten aber nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte nach Möglichkeit verhindern und bereits eingetretene Auswirkungen angehen und wiedergutmachen.